Als Anwalt ist man natürlich Parteivertreter, insofern habe ich grundsätzlich Verständnis dafür, dass man sich gerade öffentlich vor seinen Mandanten (ggf. auch entgegen der eigenen Auffassung oder allgemein üblichen Moralkategorien) stellt. Wer aber derart unterwegs ist, wie der Kollege Professor ohne Doktor Uni Heilbronn S. treibt mir schlicht die Mischung aus Zorn- und Schamesröte ins Gesicht. Zwischen Mandant schützen und Mandant in den Himmel heben gibt es dann doch noch Unterschiede. Wie sehr man sich verkauft, muss jeder für sich selbst entscheiden. Man darf es aber dann auch widerlich und ekelerregend finden.
Darf man ihn deswegen aus dem Verein ausschließen? Auch gegen solche Entscheidungen steht letztlich der Rechtsweg offen und der Starkollege ("mit mir wäre er nicht verurteilt worden" - als ob man auf jeden Richter bei solchen Strafmaßen tatsächlich Einfluss hätte) würde den Rechtsstreit gegen den Ausschluss ganz sicher gewinnen. Diesen Erfolg und diese Bühne sollte man ihm einfach nicht geben.