Die Zahlung ist kein Schuldeingeständnis o.ä., bei öffentlichen Geldforderungen haben Rechtsbehelfe schlicht keine aufschiebende Wirkung, der Staat möchte das Geld immer sofort und wartet nicht, bis die Justiz die Rechtmäßigkeit erschöpfend prüft.
In der Sache selbst ist und bleibt es ein Fehlurteil, welches dem Druck der "öffentlichen Meinung" geschuldet ist - mit einer genauen Subsumtion unter die Aufgaben der Daseinsvorsorge und der öffentlichen Sicherung und Ordnung hat diese Entscheidung jedenfalls nichts zu tun.