Nein, eben gerade geht es in diesem Fall nicht geräuschlos, weil EINER mit dem „rechten Stempel“ NIE wieder irgendwo auflaufen kann, musste er diesen Weg, als einzig gangbaren gehen!
Ich kann allerdings nicht erkennen, inwiefern dieser Weg auch nur ansatzweise dazu führen könnte, den braunen Stempel von der Stirn zu waschen. Das Urteil zielt ja nur darauf ab, dass bzw ob die Gesinnung bzw die "Aktionen" Frahns als nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung angesehen werden. Das sind für mich 2 verschiedene Dinge, also kommt für potenzielle Vereine eher noch ein mögliches Argument, von einer Verpflichtung Abstand zu nehmen, hinzu.
Deshalb sehe ich das eher wie Linie10.