[...] Auch gegen solche Entscheidungen steht letztlich der Rechtsweg offen und der Starkollege ("mit mir wäre er nicht verurteilt worden" - als ob man auf jeden Richter bei solchen Strafmaßen tatsächlich Einfluss hätte) würde den Rechtsstreit gegen den Ausschluss ganz sicher gewinnen.[...]
Unabhängig davon, dass ich von Prof. S. noch nie etwas gehalten habe und er uns nochmal wo und wie genau in seinem voreilenden Ruf weitergeholfen hat (?), denke ich, dass er mit oben markierter Aussage nicht unbedingt auf seinen Status als solchen aus war, sondern dass es ihm um die rechtliche Würdigung des Tatbestandes zum Hausfriedensbruch in der gezeigten Szene ging und dahingehend -aus meiner Sicht hier sogar zurecht- er mit diese Aussage zu verstehen gab, dass ein "guter Strafverteidiger" (also er) den sog. "Fabian S." vor einer Verurteilung bezüglich des Vorhaltes bewahrt hätte!
Und wie gesagt, allein das glaube ich hierzu auch!