Mal abgesehen, vom (ja, leider typisch deutschen) Empörungsreflex bei diesen Themen, sollte mehr Sachlichkeit in die Debatte. Die Anwesenheit von sogenannten Rassismusbeauftragten ist also obsolet. 
Tatsache ist, dass hier verschiedene Rechtsgüter miteinander abgewogen werden müssen.
1. Ja, der betreffende Spieler (aber auch nicht nur er, sondern jede Person, die sich auf dem Gebiet eines Staates, des eigenen oder fremden aufhält) hat Rechte, die sich im Rahmen der Persönlichkeitsrechte zusammenfassen lassen. Das Recht der körperlichen Unversehrtheit ist ja hier inkludiert, wird aber meiner Meinung nach gar nicht berührt.
2. Es besteht in vielen Punkten ein Auskunftsrecht des Staates, nämlich insbesondere dann, wenn der Staat eine gastgebende Funktion ausübt (egal, ob zu recht oder geduldet oder sonstwas). Der Staat hat also bestimmte Rechte, die auch nachvollziehbar sind.
Diese beiden Rechte gilt es, miteinander abzuwägen. Meiner Meinung nach wiegt hier das Recht des Staates schwerer, da sich hieraus diverse weitere Rechte und Pflichten für die betreffende Person ableiten oder aber verwehren lassen. Hieraus lässt sich auf jeden Fall eine Mitwirkungspflicht des Betreffenden ableiten, also die Hinnahme von Maßnahmen, welche die Rechte in Punkt 1 oben teilweise oder ganz betreffen.
3. Und ein wichtiger Punkt sollte nicht außer acht gelassen werden, der wiederum für die exakte Kenntnis des Alters usw. spricht. Es wäre nämlich logisch, dass zuerst der Betreffende selbst wissen will, wie alt er eigentlich ist.
Wenn man diese Punkte alle mit einbezieht, sollte meiner Meinung nach ausnahmslos festgestellt werden können und müssen, wie alt eine Person wirklich ist, wenn diese Information nicht zweifelsfrei anderweitig beigebracht werden kann.