Der Witz selbst kennt keine Grenzen, bis zu dem Punkt, wo der Schutz der Person stärker gewichtet werden sollte als das Recht der freien Meinungsäußerung. Das entscheide ein Gericht.
Witze, die abzielen, andere Gruppen zu erniedrigen oder zu beleidigen, sind nur schlechte Witze.
Über schlechte Witze, wie den über die Brücke, regt man sich nicht auf.
Jeder hat schon einen schlechten Witz gemacht. Man muss halt wissen, wen man sich zum Publikum macht.
Die Strafe für öffentliche Witze über Todesopfer würde ich den dummen Witzbold gern treffen sehen.