Das ist doch Blödsinn.
Wer den SRA auf die Entfernung so angeht (und in Kauf nimmt, dass Mundinhalt den Besitzer wechselt), muss meiner Meinung nach mit den Konsequenzen rechnen. Das ist Blödsinn des Spielers, da hast du ganz recht.
Die Strafe ist eine Frechheit.
Falls der SRA was abbekommen hat (egal ob absichtlich oder nicht) ist es Spucke im Gesicht und damit eine Strafe gerechtfertigt. Eine Frechheit ist es den SRA so anzugehen (noch dazu bei einer richtigen AbseitsEinwurfentscheidung!)
Es gibt keinen Beweis.
Die Fernsehbilder zeigen, dass der Spieler 10cm vor der Nase des SRA rumhampelt und ihn angeschrien hat. Die Reaktion des SRA ist unmittelbar. Indizienbeweis.
Der Schiri hat es nicht mal in den Spielbericht aufgenommen.
Woher weißt du das? Hast du den Spielbericht und den Sonderbericht des SR gelesen und kannst das beurteilen? Ich kanns jedenfalls nicht. Ich weiß aber, dass der SR einen ausführlichen Sonderbericht zu dem Vorfall schreiben muss, auf dessen Grundlage das Sportgericht verhandelt.
Das ist schlicht Willkür.
Nö, ist es nicht. Es ist ein Verfahren, dass sich notwendigerweise als Reaktion auf eine strafbare Aktion eines Spieler ergibt. Obs gefällt oder nicht, die Verfehlung geht hier nicht vom SR/SRA aus.
Gehts auch mal eine Stufe unverkrampfter als immer gleich: 'Blödsinn, Frechheit, Willkür'? Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie immer irgendwo in der Mitte.