Sachsenring oh Sachsenring olé

  • Dann könnte man drüber reden.

    man könnte auch darüber reden, wenn er denn was bei dem schwepper was getrunken, also auch oral verklappt hat. also wenn ja, dann wieviel. dann sollte er sich auch daran finanziell beteiligen. ich weeß ja ni, was der halbe liter in zwickau kostet.

  • In der Beweisaufnahme wurde offensichtlich auch festgestellt, dass Herr Winter den Weisungen der Sicherheitsleute nicht gefolgt ist, sondern sofort in die Kabine geeilt ist. Da gings wohl ums nicht abwarten wollen von Sicherheitsvorkehrungen, wie u.a. das Ausfahren der Sichtblende (weiß jetzt nicht, wie das Ding wirklich heißt) und ähnlichen Sachen. Die 1.500 Euro sind für solche Fälle offenbar auch der bisher höchstmögliche Rahmen.

  • Aber eben nicht mehr und nur darauf kams in dem Verfahren an. Gab ja schon vom DFB ein Urteil von 15.000 Euro gegen den Verein plus einen Strafbefehl gegen den Werfer in Höhe von 450 Euro, auch der bewegt sich bundesweit im Rahmen. Der höchstmögliche Satz wird/wurde dafür bisher wohl überall mit 1.500 Euro angesetzt. Dem Schiedsrichter war das zuwenig, deshalb seine Zivilklage in utopischer Höhe, mit ner Begründung, die so schon bei der Verhandlung nicht geteilt wurde. Und im Kleingedruckten steht ja auch noch, dass er die anteiligen Anwaltskosten trotz der (gefühlten) Niederlage nicht tragen muss.

    Was sein voreiliges Verschwinden vom Platz angeht, das seh ich völlig anders. Mal abgesehen davon, dass auch seine Spielleitung die Sache hochkochen ließ.

  • der meister der relativierung sieht es natürlich blindlings so, wie es geurteilt wurde. wie wurde die schlechtleistung des schiris eigentlich berücksichtigt, das ist zwar keine rechtfertigung für den bierbecherwurf, aber zumindest ansatz für notwendige schutzmaßnahmen zur absicherung seiner eigenen person...

  • Naja, andererseits wird es nicht mehr Viele geben, die sich dahin stellen, wenn jetzt jeder, der einen Bierbecher in der Hand hat die Leistung des Schiedsrichters beurteilen darf.

    Ich denke, so eine Bierdusche ist nicht nett und gehört sich irgendwie auch nicht. Aber so als Schiri würde ich wohl lieber das nehmen, als ein Feuerzeug der Größeres aus paar Metern Entfernung an den Kopp zu bekommen. Bestrafen soll man das durchaus, aber Schadenersatz? Maximal für die Reinigung der Klamotten, als 9,50 Euro für die Reinigung. Wenn Herr Winter davon bleibende Schäden bekommen hat, war es vielleicht nicht der richtige Beruf.

    Ich will das wirklich nicht verharmlosen. Aber ich hab das mal bei der Dritten erlebt. Da hat eine sehr nette junge Dame dem Linienrichter alles Gute gewünscht und ihm ein Flugbier geschenkt. Damals gab es da nicht einen Einzigen, der empört war. Und der Linienrichter hat einfach weiter seinen Job gemacht. Ist noch nichtmal zum Schiri petzen gegangen. Aber ok, gegrinst hat er nicht. Aber es sportlich genommen. Geht auch irgendwie.

  • Aber ich hab das mal bei der Dritten erlebt. Da hat eine sehr nette junge Dame dem Linienrichter alles Gute gewünscht und ihm ein Flugbier geschenkt.

    dafür musste doch aber die dritte 100 oder 500 euro strafe zahlen. so wie ich mich erinnern kann. und ja, der linienheini hats einfach geschluckt...

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